Die Hochzeitsunterlagen
Das Zusammenstellen der benötigten Unterlagen ist besonders anstrengend. Die deutschen sowie bulgarischen Behörden kennen unzureichend die internationalen Abstimmungen zwischen den beiden
Ländern. Aufgrund dessen fehlt immer eine wichtige Bescheinigung oder Urkunde. Vorsicht ist auch beim Übersetzen der Dokumente geboten, man soll nur einen offiziell anerkannten Übersetzer beauftragen.
Folgende Dokumente sind notwendig:
Gültiger Reisepass
Internationaler Auszug aus dem Geburtsregister (Meldebehörde Ihres Geburtortes)
Ehefähigkeitszeugnis (Standesamt Ihres ständigen Wohnsitzes)
Falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung (Meldebehörde Ihres ständigen Wohnsitzes)
Die Dokumente müssen mit einer Apostille (Beglaubigungsvermerk) vom Innenministerium tragen. Da die Ausstellung und Übersetzung der Unterlagen zeitaufwendig sind, versichern Sie sich über
die rechtzeitige Fertigstellung.
Um Mißverständnisse zu vermeiden, informieren Sie sich zusätzlich bei der Bulgarischen Botschaft:
Mauerstraße 11
10117 Berlin
Tel.: 030-20 10 92 25
|